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Jäger brauchen in Dänemark bald zwei Gewehre

Veröffentlicht am 23. März 2016 von helmutagnesson

Jäger schießen auf Tiere und töten diese. Das ist in Dänemark nicht anders als in anderen Staaten. Dass erschossenes Wild tot ist, gehört zu den Gründen, weshalb Jagdausübende bei Tierfreunden ausgesprochen wenig beliebt sind. Auch das ist in Dänemark nicht anders als in anderen Staaten. Bald gilt aber für dänische Jägerinnen und Jäger ein besonderes Gesetz: Sie dürfen Tiere nicht mehr ohne vorherige Betäubung erschießen, da der Gesetzgeber dieses als unnötiges Leiden einstuft. Die Abgeordneten machen deutlich, dass nicht jede Kugel sofort trifft und das Wild deshalb häufig einen längeren Todeskampf erleidet. Für Jäger bedeutet das neue Gesetz, bald zwei Gewehre mit in die dänischen Wälder nehmen zu müssen. In einem befindet sich eine Betäubungskugel und im anderen die zur Tötung des Wildes bestimmte herkömmliche Gewehrkugel.

Die Waffenindustrie verspricht Erleichterung

Im wahrsten Sinne des Wortes leichter wird die Jagdausübung, sobald Gewehre mit zwei Läufen und zwei getrennten Magazinen bereitstehen. Diese ermöglichen, mit einem einzigen Jagdgewehr zunächst die vorgeschriebene Betäubungskugel und anschließend die klassische Kugel eines Jagdgewehrs abzufeuern. Einige PolitikerInnen fordern bereits eine elektronische Datenerfassung durch das Gewehr, damit sichergestellt werden kann, dass der Jäger das getötete Wild tatsächlich zuerst vorschriftsgemäß betäubt hat. Waffen mit der Aufzeichnung ihrer Verwendung sind den Aussagen führender Entwicklungsingenieure der Waffenindustrie zufolge denkbar, aber mit drastischen Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Gewehren verbunden. Die dänische Jägerschaft lehnt die Verpflichtung zur Verwendung von Jagdwaffen mit einer Aufzeichnungsfunktion aus Kostengründen ab und verweist zudem darauf, dass bei der gleichzeitigem Mitnahme eines Betäubungsgewehres und eines Jagdgewehres auch nur bei näherer Untersuchung der Waffen oder der Jagdstrecke zu erkennen sei, ob der Jäger tatsächlich die vorgeschriebene Betäubung vor der Abgabe des Tötungsschusses abgegeben habe. Die Kriminalpolizei schlägt hingegen eine elektronische Pflicht für alle Arten von Waffen vor.

Auch Raubtiere dürfen in Dänemark bald nicht mehr beliebig auf Beutezug gehen

Die Anordnung an die Jägerschaft zur Betäubung von Tieren vor dem Erschießen ist noch nicht der Abschluss der umfangreichen Maßnahmen zur Neuregelung des Jagdrechts. Auch Raubtiere müssen sich in absehbarer Zeit auf neue Vorschriften einstellen. Dass der Tötungsbiss eines Beutegreifers so gut wie immer zur sofortigen Betäubung durch den Schock führt, akzeptieren nicht alle Tierschützer. Andere sind hingegen der Auffassung, dass der Mensch nicht übermäßig stark regulierend in die natürlichen Abläufe eingreifen sollte und fordern, Raubtieren keine Vorschriften hinsichtlich der Tötung ihrer Beute zu machen. Sollte die Gesetzesinitiative der Befürworterinnen und Befürworter eines Tötungsverbotes ohne vorherige Betäubung auch für Beutegreifer Geltung erlangen, müssten diese dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zufolge aus der Natur entnommen werden und könnten nur noch in Zoos gehalten werden, wo ihnen zuvor betäubte Beute serviert wird. Problematisch ist allerdings, dass Tierschützer – durchaus mit guten Gründen – eher gegen eine Zoohaltung vorgehen als diese unterstützen.

(Hinweis: Dieser Text ist mein Purimscherz zum Purimfest 5776.).

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