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Informationen zu jüdischen Themen

Ki Teze - die Kriegsgefangene und der ungeratene Sohn

Veröffentlicht am 30. August 2015 von helmutagnesson

Der Tora-Abschnitt Ki Teze enthält zahlreiche Vorschriften wie die Eheverbote und das Zinsverbot sowie das Verbot der Nachlese, das die Ernährung der Besitzlosen sicherstellte. Ich beschränke mich heut auf dieBetrachtung von zwei Teilen der Parascha, nämlich der schönen Kriegsgefangenen und dem ungeratenen Sohn.

Das Recht, eine Kriegsgefangene nach Hause mitzunehmen und nach einem Monat zu ehelichen, klingt so, als hätte die Frau kein Mitspracherecht bei der Heirat. Selbst wenn der Text diese Vermutung möglich macht, gilt in der praktischen Ausführung, dass eine Hochzeit ohne Einwilligung beider Personen ungültig ist. Auffällig ist eher, dass die Tora das gemeinsame Leben einer unverheirateten Frau mit einem Mann innerhalb eines Hauses ausdrücklich billigt beziehungsweise fordert. Das ist für uns, die wir an Wohngemeinschaften und nicht-sexuelle Freundschaften zwischen Frauen und Männern gewohnt sind, nicht ungewöhnlich, für die Zeit der Tora-Gesetzgebung (und weiterhin für viele orthodoxe Jüdinnen und Juden) aber schon. Dass der Mann einen Monat warten musste, ehe er sich der Kriegsgefangenen sexuell nähern durfte, verhindert den Sex im Rausch des Sieges – anders als noch im zwanzigsten Jahrhundert, als Vergewaltigungen der Frauen des Kriegsgegners durch die Sieger extrem häufig vorkamen und bei weitem nicht von allen Militärverwaltungen geahndet wurden.

Der ungehorsame Sohn soll gesteinigt werden, nachdem Mutter und Vater ihn gemeinsam den Richtern des Wohnortes ausgeliefert haben. Die späteren Ausführungsbestimmungen schränkten sowohl den Ungehorsam als auch das Alter, in welchjenem diese Vorschrift zur Anwendung kommen sollte, extrem stark ein, so dass es tatsächlich keinerlei Hinrichtung eines bösen Sohnes gab. Zudem stellt die Vorschrift, dass Mutter und Vater ihn der Obrigkeit überantworten müssen, alleine schon ein deutliches Hindernis gegen die tatsächliche Durchführung der Exekution dar. Das Gebot soll lehren, dass die Auflehnung gegen die Eltern schlimme Folgen haben kann.

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